AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Bitergo logistics mall (Stand 07.01.2016)
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem sich als Nutzer der logistics mall registrierenden Unternehmen (Nutzer) und der Bitergo GmbH, Saarlandstr. 117, 44139 Dortmund (Bitergo).
Das Nutzungsangebot für die logistics mall ist dabei allein für Geschäftskunden bestimmt. Mit der Anmeldung zur Nutzung der logistics mall akzeptiert der Nutzer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der logistics mall.
1. Leistungsgegenstand
1.1 Die logistics mall ist ein virtueller Marktplatz, auf dem Nutzer vernetzte Logistik-Dienstleistungen und Softwaresysteme von verschiedenen Softwareanbietern und -dienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Bitergo stellt dem Nutzer mit der logistics mall somit ausschließlich eine Plattform bzw. eine technische Möglichkeit zur Verfügung, auf die der Nutzer die von dritten Softwareanbietern und -dienstleistern angebotenen Logistik-Dienstleistungen und Softwaresysteme bedarfsorientiert miteinander kombinieren und entsprechend vom jeweiligen Softwareanbieter und -dienstleister anmieten kann. Hierfür wird der Nutzer mit dem jeweiligen Softwareanbieter und -dienstleister einen gesonderten Vertrag schließen. Klarstellend wird festgehalten, dass Bitergo somit nicht Vertragspartner des Nutzers für das Anmieten und/oder den Erwerb von Logistik-Dienstleistungen und Softwaresystemen ist, so dass eine Haftung und/oder Gewährleistung von Bitergo für etwaige mangelnde Funktionsfähigkeit der über die logistics mall angemieteten und/oder erworbenen Software nicht gegeben ist.
1.2 Bitergo übernimmt jedoch im Namen und Auftrag des jeweiligen Softwareanbieters und -dienstleisters die Abrechnung und das Inkasso der nutzungsabhängigen Vergütungen der über die logistics mall von dem Nutzer in Anspruch genommenen Angebote des jeweiligen Softwareanbieters und -dienstleister.
2. Registrierung des Nutzers
2.1 Die Registrierung des Nutzers für die logistics mall erfolgt durch einen Mitarbeiter oder Vertreter des Nutzers.
2.2 Mit dem Abschluss des Registrierungsvorgangs gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der logistics mall ab. Bitergo nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Nutzers für die logistics mall an, wodurch der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und Bitergo zustande kommt. Zur Freischaltung erhält der Mitarbeiter oder Vertreter des Nutzers gem. Ziffer 2.1 einen Freischaltungslink per E-Mail und erhält als sog. Administrator Administratorrechte. Bitergo behält es sich vor, die Freischaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.3 Der im System hinterlegte Administrator kann nun weitere Benutzerkonten für den Nutzer anlegen.
2.4 Die Berechtigung des Administrators kann durch den Nutzer jederzeit widerrufen werden. In diesem Zusammenhang kann der Nutzer eine andere natürliche Person als Administrator benennen. Hierzu sind die Vorlage der entsprechenden Bevollmächtigung der Ersatzperson sowie deren Annahme durch Bitergo erforderlich. Die Annahme durch Bitergo darf jedoch nicht willkürlich verweigert werden.
3. Rechte und Pflichten von Bitergo
3.1 Bitergo stellt die logistics mall auf dem/den Servern eines von Bitergo mit dem entsprechenden Betrieb beauftragten Dritten zur Verfügung. Bitergo stellt dem Nutzer alle erforderlichen Zugriffsdaten zur Verfügung, um die logistics mall gemäß den Vereinbarungen dieser AGB nutzen zu können.
3.2 Bitergo bemüht sich, eine grundsätzliche Verfügbarkeit der logistics mall von 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche sicher zu stellen. Der Nutzer erkennt jedoch an, dass eine durchgängige Verfügbarkeit der logistics mall technisch aufgrund der aktuell zur Verfügung stehenden Technologien nicht zu garantieren ist. Bitergo bemüht sich, im Rahmen der technischen Möglichkeiten eine konstante Vorhaltung und Verfügbarkeit der gespeicherten Daten und der Funktionalität der logistics mall sicher stellen zu lassen. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange betreffend, die nicht in dem Verantwortungsbereich von Bitergo stehen, können aber zu kurzfristigen Störungen oder zu vorübergehenden Einstellungen der Verfügbarkeit der logistics mall führen. Im Falle von Wartungsarbeiten an der logistics mall und/oder den entsprechenden Servern, die länger als 3 Stunden in Anspruch nehmen, wird Bitergo den Nutzer rechtzeitig vor Beginn der auszuführenden Arbeiten per E-Mail informieren oder informieren lassen. Alle Ansprüche gegen Bitergo, die auf Beeinträchtigungen und/oder Unterbrechungen im Sinne dieser Regelung zurückzuführen sind, werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
3.3 Bitergo behält sich vor, die logistics mall zu modifizieren und technische Änderungen vorzunehmen, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist, weiterhin den Kerngedanken der logistics mall fördert und die Funktionalität der logistics mall hierdurch nicht verringert wird.
4. Rechte und Pflichten des Nutzers
4.1 Nach der erfolgreich abgeschlossenen Registrierung für die logistics mall ist der Nutzer berechtigt, die im Rahmen des Betriebs der logistics mall angebotenen Softwareprodukte und -dienstleistungen Dritter nach Abschluss von jeweils gesonderten Verträgen via Internet zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Nutzer nicht. Der Zugang und die Nutzung der logistics mall erfolgt dabei unentgeltlich.
4.2 Der Nutzer verpflichtet sich, Zugangsdaten, insbesondere das Passwort für die logistics mall, nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Nutzer stellt eine Aufbewahrung der Zugangsdaten, so dass unbefugte Dritte keinen Zugang hierauf haben, sicher. Der Nutzer verpflichtet den von ihm benannten Administrator entsprechend. Der Nutzer informiert Bitergo unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlang, dass unbefugten Dritten das Passwort zugänglich und bekannt ist und sorgt dafür, das Passwort unverzüglich zu ändern.
4.3 Der Nutzer wird Bitergo unverzüglich über Statusveränderungen im Unternehmen des Nutzers informieren, die für das vorliegende Vertragsverhältnis von Bedeutung sein könnten.
5. Anzeige von Mängeln oder Störungen
Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige auftretende Mängel oder Störungen an der logistics mall unter Angabe der zur Aufklärung dienlichen Information Bitergo unverzüglich schriftlich an den in der logistics mall benannten Support, wobei hierfür E-Mail ausreichend ist, mitzuteilen.
6. Vertragspflichtverletzung durch den Nutzer
Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Nutzer, behält sich Bitergo das Recht vor, die Nutzung der logistics mall durch den Nutzer zumindest vorübergehend auszusetzen. Über diese Aussetzung der Zugangsberechtigung zur logistics mall wird Bitergo den Nutzer rechtzeitig informieren. Auch hierfür ist eine Information über E-Mail ausreichend. Wird die Vertragsverletzung durch den Nutzer eingestellt, räumt Bitergo nach entsprechender Anzeige gegenüber dem Nutzer diesem wiederum den entsprechenden Zugang ein.
7. Gültigkeit der AGB
7.1 Diese AGB gelten ab der Bereitstellung des Zugangs zur logistics mall auf unbestimmte Zeit mindestens jedoch bis 3 Monate nach Beendigung der längsten Laufzeit eines Einzelvertrages des Nutzers mit einem Softwareanbieter und – dienstleister im Rahmen der logistics mall. Eine ordentliche Kündigung ist während der Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
7.2 Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
- wenn der Nutzer wiederholt gegen die Regelungen dieser AGB verstößt,
- Nutzer seinen Zahlungspflichten ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug gerät oder Bitergo Informationen über die wirtschaftliche Situation des Auftraggebers zukommen, die ihn ernsthaft daran zweifeln lassen, dass der Nutzer seinen Vertragspflichten, insbesondere seinen Zahlungspflichten, vertragsgemäß nachkommt bzw. nachkommen kann,
- über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren berechtigterweise beantragt, eröffnet oder mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen wird,
- über Nutzer über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten keine Aktivitäten erfolgen. Als Aktivität wird auch die Einwahl auf die logistics mall angesehen.
7.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Kündigung wegen mangelnder Aktivität gem. Ziffer 7.2, 4. Spiegelstrich dieser AGB. Hier reicht die Kündigung in Textform, also auch per E-Mail, aus.
8. Haftung von Bitergo
8.1 Bitergo haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen, wobei im letzten Fall die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist, soweit Bitergo nicht vorsätzlich gehandelt hat.
8.2 Bitergo haftet zudem für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, jedoch nur soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Bitergo ersetzt dabei nur die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
8.3 Eine weitergehende Haftung von Bitergo ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung sowie für Ansprüche, die auf einer Leistungsverzögerung oder Unmöglichkeit auf Grund höherer Gewalt beruhen. Soweit die Haftung von Bitergo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
9. Freistellung
Sofern der Nutzer durch eine missbräuchliche Nutzung der logistics mall die Rechte Dritter verletzt, stellt der Nutzer Bitergo auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich der angefallenen und nachgewiesenen Kosten der Rechtsverteidigung, frei. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Bitergo bleiben hiervon unberührt.
10. Datenschutz
Bitergo ist sich bewusst, dass dem Nutzer ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten, die der Nutzer an Bitergo übermittelt, äußerst wichtig ist. Bitergo versichert hiermit, dass alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben beachtet werden und die personenbezogenen Daten der Nutzer, insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Einzelheiten hierzu sind in den gesonderten Datenschutzbestimmungen von Bitergo geregelt.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Dieser Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform, Nebenabreden bestehen nicht.
11.2 Bitergo behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Nutzer nicht zumutbar. Bitergo wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen.
11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
11.4 Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz von Bitergo.
11.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist der Firmensitz von Bitergo.
11.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.